Regeln fürs Zusammenleben
Die Satzung des Vereins und die Gartenordnung sind die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens im Verein und dokumentieren gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben des Kleingartenwesens auf den Pachtflächen (Vereinsgelände).
Der Kleingärtner-Verein Salzwerke Staßfurt e.V. ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein und unterliegt somit den dem §§ 21 – 79 des Bürgerlichen Gesetzbuches und den Vorgaben des BKleingG.
Das BundesKleingartenGesetz (BKleingG) regelt die pachtrechtlichen Vorgaben für eine kleingärtnerische Nutzung als Bedingung für die Anerkennung der (kleingärtnerischen und steuerlichen) Gemeinnützigkeit.
Warum ist das für den Kleingärtner-Verein wichtig?
Nur der Status eines gemeinnützigen Vereins sichert uns gesetzlich einen sozial verträglichen Pachtzins und verhindert Wucherpreise und willkürliche bzw. profitorientierte Kündigungen des Eigentümers.
Beispiel:
Während ein Quadratmeter (qm) kleingärtnerische Pachtfläche in Staßfurt zur Zeit 0,12 EUR kostet, können für die gleiche Größe (1 qm) der Kategorie „Erholungsfläche“ schon bis zu 1,50 EUR verlangt werden.
Die Satzung des Vereins
Die Satzung des Vereins wurde auf der Mitgliederversammlung am 20. Juni 2023 den neuen rechtlichen Gegebenheiten angepasst und kann hier angesehen und heruntergeladen werden.
Die Gartenordnung
Die Gartenordnung des Vereins richtet sich nach der Rahmengartenordnung des Landesverbandes der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt und des Regionalverbandes der Kleingärtner e.V. Staßfurt.
Die Gartenordnung wurde auf der Mitgliederversammlung im April 2014 beschlossen und kann hier angesehen und hier herunter geladen werden.